Einwohnermeldeamt

Online-Termin im Einwohnermeldeamt
Steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID)
Die steuerliche Identifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.
Eine SteuerID wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt.
Sollten Sie nicht mehr im Besitz der SteuerID sein, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern: hier Klicken

Ein Termin oder eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist hierfür nicht erforderlich. Sollte eine betroffene Person keinen Internetzugang haben, kann sie sich alternativ telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0228 406-1240 mit dem BZSt in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass die betroffene Person die IdNr ausschließlich schriftlich per Post erhält.