Friedhöfe und Bestattungen
Leitfaden für den Trauerfall
Arzt benachrichtigen
Stirbt eine Person zu Hause, muss zunächst ein Arzt bzw. die ärztliche Notdienstzentrale verständigt werden, um den Leichenschauschein ausstellen zu lassen. Erfolgt der Tod in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder infolge eines Unfalls, wird die Ausstellung des Leichenschauscheins in der Regel automatisch veranlasst – ohne dass die Angehörigen selbst tätig werden müssen.
In bestimmten Fällen – etwa bei Suizid oder ungeklärter Todesursache – wird zusätzlich die Polizei eingeschaltet. Die Freigabe zur Bestattung erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft nach Vorlage des Polizeiberichts.
Spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes muss der Leichnam in eine Trauerhalle am Begräbnisort oder von Krematorien, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und rechtsmedizinischen Instituten gebracht werden. Für die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle beauftragen Sie bitte ein Bestattungsunternehmen. In der Regel übernimmt der Bestatter auch die Abstimmung mit dem Friedhofspersonal.
Beurkundung des Sterbefalls
Die Beurkundung des Todesfalls erfolgt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem der Tod eingetreten ist – nicht zwingend das Standesamt des Wohnortes der verstorbenen Person.
Für die Beurkundung werden neben dem ärztlichen Leichenschauschein folgende Unterlagen benötigt:
- Ledige: Geburtsurkunde und Personalausweis
- Verheiratete: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familien- bzw. Stammbuch, Personalausweis
- Geschiedene: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familien- bzw. Stammbuch, Scheidungsurteil, Personalausweis
- Verwitwete: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familien- bzw. Stammbuch, Sterbeurkunde oder Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten, Personalausweis
Es empfiehlt sich, mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde anfertigen zu lassen, da diese für verschiedene Formalitäten – etwa bei Rentenangelegenheiten, Krankenkassen, Versicherungen oder der Beantragung eines Erbscheins – benötigt werden.
Leichenschauschein und Sterbeurkunde(n) sind die Grundlage für die Bestattung sowie alle weiteren notwendigen Schritte. Auf Wunsch kann ein Bestattungsunternehmen oder ein beauftragter Schreiner die Erledigung dieser Formalitäten für die Hinterbliebenen übernehmen.
Anmeldung der Bestattung
Die Terminvereinbarung und Festlegung der Grabform für die Bestattung erfolgt in Abstimmung mit dem Friedhofsamt des gewünschten Beerdigungsortes – in der Regel ist dies der Wohnort der verstorbenen Person.
Dabei sind die jeweiligen Gestaltungsvorschriften des Friedhofs zu beachten, die Sie der Friedhofsordnung entnehmen können.
War die verstorbene Person Mitglied einer Religionsgemeinschaft und soll die Bestattung nach deren Riten erfolgen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt. Auf Wunsch kann das Bestattungsinstitut auch den Kontakt zu geeigneten Trauerrednerinnen oder Trauerrednern herstellen.
Wenn eine Todesanzeige oder Danksagung veröffentlicht werden soll, empfiehlt es sich, zeitnah Kontakt mit der jeweiligen Tageszeitung oder der Annahmestelle des Mitteilungsblattes aufzunehmen.
Vor dem Aufstellen eines Grabmals ist eine Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung erforderlich. Diese wird vom ausführenden Steinmetzbetrieb beantragt. Bitte beachten Sie, dass die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen nur durch zugelassene Fachbetriebe vorgenommen werden darf.
Weitere Behörden informieren
Nach der Bestattung können weitere Behördengänge und Formalitäten erforderlich sein. Bitte denken Sie insbesondere an folgende Schritte:
- Krankenkasse: Benachrichtigen Sie die Krankenkasse und geben Sie die Versicherungskarte der verstorbenen Person zurück.
- Rentenangelegenheiten:
- Wurde bereits Rente bezogen, kann über den Postrentendienst das sogenannte Sterbevierteljahr (Weiterzahlung der Rente für drei Monate) beantragt werden.
- Eine Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (LVA/BfA) kann über das Versicherungsamt der Gemeinde oder über den Versicherungsältesten der Krankenkasse beantragt werden.
- Bei Betriebs- oder Zusatzversorgungsrenten ist die jeweilige Zahlstelle zu informieren und eine Sterbeurkunde einzureichen.
- Versicherungen: Lebens-, Unfall- und weitere Versicherungen sollten zeitnah benachrichtigt werden.
- Bankangelegenheiten: Regelungen zu Konten und Verträgen sollten vorgenommen werden. In manchen Fällen ist hierfür ein Erbschein des Amtsgerichts (Nachlassgerichts) erforderlich.
In Hessen wird das Ortsgericht des letzten Wohnortes der verstorbenen Person die Hinterbliebenen kontaktieren, um eine Sterbefallsanzeige für das Nachlassgericht aufzunehmen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für die Erteilung eines Erbscheins.
Bei der Beantragung eines Erbscheins müssen die Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser nachgewiesen werden. Dazu sind entsprechende Urkunden oder das Familien- bzw. Stammbuch beim Nachlassgericht vorzulegen.
Friedhöfe der Stadt Ober-Ramstadt
Friedhof Ober-Ramstadt
Der Friedhof liegt in der Kernstadt südlich der Friedhofstraße. Zentral im Friedhof ist die evangelische Kirche Ober-Ramstadt gelegen.
- Friedhofstrasse 13, 64372 Ober-Ramstadt
- Der Friedhof besitzt einen großen Parkplatz am südlichen Ende der Friedhofsstraße
- ÖPNV: Bushaltestelle Friedhof (Linie OR2)
- Mikrofon und Musikanlage
- Sitzkapazität in der Trauerhalle für 120 Personen / WC
Bestattungsformen
- Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
- Urnenwahlgrab (Bestattung in der Erde)
- Sammelbestattungsfeld: Sternenkinder (vor Beginn des 6. Lebensmonats) und Föten (nur bei dem kirchlichen Teil des Friedhof möglich)
- Urnenwandbestattung
- Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
- Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
- Reihengrab (Sargbestattung)
Nieder-Modau - Friedpark
Der Friedpark befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Nieder-Modau. Mit seinen blühenden Gehölzen lädt der Erinnerungsort zum Spazieren gehen und Verweilen ein. Hier finden Angehörige Ruhe, um sich an Familie und ihre Wurzeln zu erinnern.
Lapidarium - Historische Grabstätte - Im Lapidarium sind die historischen Grabsteine des Friedhofes ausgestellt mit den ältesten Grabmalen und Grabsteinen verdienter Persönlichkeiten aus Modau.
- An der Aue, 64372 Ober-Ramstadt (Nieder-Modau)
- Begrenzte Parkmöglichkeiten entlang der Strasse
- ÖPVN: Bushaltestelle Modauhalle (Linie MO4, O)
- offener Trauerplatz / WC
Bestattungsformen
- Baumgrabfeld mit Sandsteinplatten (Gedenkplatte aus Sandstein)
- Blütengräberfeld mit Findlingssteinen und Stelen (auch Einzelbelegung für Urnen möglich)
- Landschaftsgrab mit Findlingssteinen und Stelen
- Grabstätte mit Gestaltungsmöglichkeit (Edelstahleinfassung) Die Grabstätte muss vom Nutzungsberechtigten selbst gepflegt werden.
Hier können Nutzungsberechtigte zwischen unterschiedlichen Grabmalen wählen wie z.B. Große Stele, Kleine Stele, Würfel, Flussfindling oder eine Gedenkplatte aus Sandstein
- Besonderheit: Anders als auf den anderen Friedhöfen kann der käufliche Erwerb eines Grabes auch vor Eintritt des Sterbefalles beantragt werden.
Die Grabpflege wird von einer Fachfirma übernommen. Das Hinstellen von persönlichen Gegenständen oder Gedenktafeln ist nicht erlaubt. Diese werden ohne Ankündigung von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Friedhof Ober-Modau
- Am Friedhof, 64372 Ober-Ramstadt (Ober-Modau)
- Parkmöglichkeiten vorhanden
- ÖPVN: Bushaltestelle St. Pankratiusweg (Linie O) - 5 Minuten Fußweg
- Mikrofon und Musikanlage
- Sitzkapazität in der Trauerhalle für 60 Personen / WC
Bestattungsformen
- Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
- Urnenwahlgrab (Bestattung in der Erde)
- Urnenwandbestattung
- Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
- Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
- Reihengrab (Sargbestattung)
Friedhof Rohrbach
- Außerhalb, 64372 Ober-Ramstadt (Rohrbach)
- Parkmöglichkeiten sind vorhanden
- ÖPVN: Bushaltestelle Im Kirschengarten (Linie MO1) - 10 Minuten Fußweg
- Mikrofon
- Sitzkapazität 65 Personen / WC
Bestattungsformen
- Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
- Urnenwahlgrab (Bestattung in der Erde)
- Urnenwandbestattung
- Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
- Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
- Reihengrab (Sargbestattung)
Friedhof Wembach-Hahn
- Zum Hohen Stein 12, 64372 Ober-Ramstadt (Wembach)
- Parkmöglichkeiten vorhanden
- ÖPVN: Bushaltestelle Pragelatostrasse (Linie MO1) - 10 Minuten Fußweg
- Mikrofon
- Sitzkapazität 48 Personen / WC
Bestattungsformen
- Erdbestattung im Sarg und Tieferlegung (Wahlgrabstätte)
- Urnenwahlgrab (Bestattung (in der Erde)
- Urnenwandbestattung
- Urnenreihengrab (Bestattung in der Erde)
- Anonyme Beisetzung (Urnenbestattung in der Erde)
- Reihengrab (Sargbestattung)
Was kostet ein Grab?
Einen Überblick über die Kosten für eine gewünschte Bestattungsart sind in der städtischen
Gebührenordnung (pdf) ersichtlich.
Wie finde ich ein bestimmtes Grab?
Bei der Verwaltung und dem Friedhof gibt es Pläne, die Nutzungsberechtigten gehen mit dem Bestatter und dem Friedhofspersonal vor Ort. Dort wird dann auch geklärt, welche Art von Bestattung (Sarg normal, Tieferlegung, Urne) möglich ist.
Wie lange kann ein Grab genutzt werden?
- Für verstorbene Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahrs: 20 Jahre
- Für Verstorbene ab der Vollendung des 5. Lebensjahres: 25 Jahre
- Urnenbestattungen: 20 Jahre
Danach kann das Nutzungsrecht für die Dauer von:
- 25 Jahren bei Wahlgrabstätten (mehrere Bestattungen) für Erdbestattungen im Sarg
- 20 Jahre für Urnenwahlgrabstätten
verlängert werden.
Eine Verlängerung kann nur durch Antrag (frühestens 6 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechts) erfolgen.
Die Preise sind der Friedhofsgebührensatzung (pdf) zu entnehmen.
























