Anmietung städtischer Einrichtungen
Wichtige Hinweise
- Die Nutzung wird unter der Auflage gestattet, dass der Nutzer die geltenden Verordnungen und Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt.
- Der Veranstalter hat sich über diese Verordnungen eigenverantwortlich zu informieren und haftet für entsprechende Umsetzung.
- Falls ein Hygienekonzept entsprechend der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Rechtslage erforderlich ist, ist dieses unaufgefordert einzureichen.
Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske.