Grillhütte

Grillhütte am Kuhfalltor


Vermietung an:

  • Privatpersonen
  • Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichen oder gemeinnützigem Zweck wie z.B: Vereine, Gesellschaften, Stiftungen, Schulen, Verbände und andere sonstige Organisationen wie Kirchen oder Kinderbetreuungseinrichtungen

Feste Übergabezeiten der Einrichtung


  • Übernahme am Veranstaltungstag 10:30 Uhr
  • Rückgabe am Folgetag um 10:30 Uhr in gereinigtem Zustand
  • Reinigung erfolgt bis zur Rücknahme durch den Nutzenden (Böden sind nass zu reinigen)

Notwendige Unterlagen bei Reservierungsanfragen


Eine Antragstellung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Anmietungstag. Nicht ortsansässige Personen können frühestens vier Wochen vor einer geplanten Veranstaltung Termine anfragen - Ober-Ramstädter Nutzer sind vorrangig nutzungsberechtigt.


Folgende Unterlagen für eine Reservierung oder Buchungsanfrage benötigt:

  1. Schriftlich ausgefülltes Formular der Stadt Ober-Ramstadt
  2. Nachweis einer bestehenden Haftpflicht:
  • Für Privatpersonen der Nachweis einer für das Mietverhältnis bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • Für Organisationen: Haftpflichtversicherung und bei Gemeinnützigkeit Freistellungsbescheid des Finanzamtes


Antragsformulare der Stadt Ober-Ramstadt


Antragsformular für Privatpersonen


Antragsformular für Organisationen, Vereine und Unternehmen


Weitere Fragen?


  • Wie und wann erhalte ich eine Nutzungsgenehmigung?

    Eine Genehmigung erfolgt schriftlich per Post zeitnah vor der Veranstaltung. Hierfür muss eine bestätigte Reservierungsanfrage von Seiten der Stadtverwaltung vorliegen. 

    Die Einrichtung muss spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag bezahlt werden. Bei der Nutzung entstehende weitere Kosten (fehlende Reinigung, Verlust des Schlüssels oder ähnliches) werden nach Überlassung der Einrichtung festgesetzt. Einen Überblick über diese Gebühren sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.


  • Was gibt es vor Ort?


    Was gibt es vor Ort?


    Gebäude und Anlage

    • Gebäude mit eingebauter Eckbank, Küche mit Getränkekühlschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine
    • Außenbereich mit Spielplatz
    • Toilettenanlagen in separatem Gebäude
    • Eigene Pavillons/Festzelte können bei Veranstaltungen auf dem Außengelände nach Rücksprache aufgestellt werden


    Größe der Anlage und des Gebäudes

    • Gesamtfläche: 441 m²
    • Außenfläche 400 m², hiervon sind 30 m² überdacht
    • Raum 41 m², hiervon eine Küche mit 8 m²


    Inventar

    • Tische und Stühle, Eckbank,
    •  Geschirr einschließlich Kaffeegeschirr, sortierte Gläser und Besteck für 40 Personen
    • Drei Bierzeltgarnituren für den Außenbereich
    • Transportabler Grill zur Verwendung auf dem Außengelände


    Eine Reinigung der Anlage, Sanitäranlagen und Nutzungsräume erfolgt durch den Anmietenden.
    Die Böden sind nass zu reinigen.


    Der Müll ist auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
    Bei Bedarf können 50-Liter-Restmüllsäcke gegen Gebühr im Bürgerservice des Rathauses während der Öffnungszeiten erworben werden. Diese können nach Erwerb und Nutzung bei ihrer nächsten Restmüllabfuhr am Haus zur Mitnahme neben die Tonne gestellt werden.

  • Was benötige ich noch vor Ort für eine Veranstaltung?

    • Henkelbiergläser
    • Zapfanlage
    • Müllsäcke
    • Grillkohle
    • Lange (!) Grillzange
    • Toilettenpapier
    • Hand- und Geschirrtücher
  • Was kostet mich die Grillhütte?

    Kosten 150 Euro pro Veranstaltungstag.

    Der Müll ist auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Sonstige Gebühren (nicht ordnungsgemäße Reinigung, Verlust von Schlüsseln, Sondernutzungen oder Sonderaufwand) sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen

  • Was ist nicht erlaubt?

    • Beschädigungen jeglicher Art
    • Keine Rücksichtnahme gegenüber Anwohnenden
    • Hohe Lautstärke
    • Rauchen in allen Einrichtungen
    • Zelten und Übernachtungen
    • Offene Feuer und Feuerwerkskörper
    • Die eingezäunte Fläche der Grillhütte darf nicht befahren werden

     

    Die Benutzungsregeln sind aus der Benutzung- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen ersichtlich. Vor Antragstellung sind diese zu lesen.

  • Für wen ist die Grillhütte nicht anmietbar?

    Ablehnungsgründe für eine Überlassung sind der Benutzungs- und Gebührensatzung zu entnehmen.

    Juristische oder natürliche Personen, die rechtsextreme, rassistische und antidemokratische Tendenzen verfolgen, insbesondere die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich machen, Symbole verwenden, die im Geist verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwenden oder verbreiten, sind von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen und damit nicht nutzungsberechtigt.

  • Bis wann muss ich bezahlen?

    Die Benutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Genehmigungsbescheides zu zahlen.

  • Was kostet es mich eine Veranstaltung abzusagen?

    Mit einer Absage der Veranstaltung fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

    Zwischen dem Tag des Nutzungsbeginns und
    der Absage der Nutzung

    Zu zahlende Rücktrittsgebühr

    liegen weniger als 15 Kalendertage:

    100 Prozent  der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als 15, aber weniger als 30 Kalendertage:

    50 Prozent der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als 30, aber weniger als 45 Kalendertage:

    25 Prozent der Benutzungsgebühr