Ortsgericht

Ortsgericht


Allgemeines


Das Ortsgericht hat seinen dienstlichen Sitz im Rathaus der Stadt Ober-Ramstadt.

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtsvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt.

Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden. Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher alleine, für Nachlasssicherungen ist ein Schöffe hinzuzuziehen, in Schätzungsangelegenheiten werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Aufgaben der Ortsgerichte


Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von
    • Grundstücksgrenzen
    • Schätzungen

Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig. Hierdurch können Kosten gespart werden.