Zu Beginn 2021 ist das Einwohnermeldeamt in die Darmstädter Straße 29 umgezogen. Das Einwohnermeldeamt ist über den Seiteneingang des Rathauses erreichbar. Der Zutritt ist nur mit einem vereinbartem Termin möglich.

Im Einwohnermeldeamt kann die Fahrerlaubnis zum Umtausch gegen eine Gebühr abgegeben und weitergeleitet werden, die tatsächliche Bearbeitung des Antrags erfolgt jedoch in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
In der Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein) Darmstadt-Dieburg werden Anträge bis auf Weiteres nur postalisch bearbeitet. Informationen zur Einsendung von Anträgen sind auf den Seiten des Landkreises
Führerscheintausch - wer ist wann betroffen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*
Ausstellungsjahr Führerscheinumtausch
| Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999 -2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.012031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
