Hand of a woman voting at a ballot box during elections

Informationen zu  Wahlen in Ober-Ramstadt

Bürgermeister-Direktwahl

Bürgermeister-Direktwahl

Die letzte Bürgermeister-Direktwahl wurde am 6. März 2022 durchgeführt.



Bekanntmachungen


Termine Bürgermeister-Direktwahl


06.03.2004

Altersgrenze Wahlberechtigung

27.12.2021,
18:00 Uhr

Abgabefrist zum Einreichen von Wahlvorschlägen

07.01.2022,
18:30 Uhr
Stadthalle
Ober-Ramstadt

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses über die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

17.01.2022

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

23.01.2022

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis

24.01.2022

Start Ausgabe von Wahl-/Briefwahlunterlagen

01.02.2022 – 13.02.2022

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen durch die Post

10.02.2022

Letzter Termin für die Wahlbekanntmachung/Bekanntmachung Auslegung Wählerverzeichnis

14.02.2022 - 18.02.2022

Auslegung des Wählerverzeichnisses

18.02.2022

Letzter Tag für die Einlegung von Einsprüchen gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses

04.03.2022,
13:00 Uhr

Letzte Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen

05.03.2022,
10:00-12:00 Uhr

Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung

06.03.2022

Wahltag

27.03.2022

Stichwahltag

Wahlberechtigung


Wahlberechtigt zur Bürgermeister-Direktwahl ist, wer am Wahltag

  • deutscher Staatsangehöriger ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Stadt Ober-Ramstadt seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen ist.


Ebenfalls wahlberechtigt zur Bürgermeister-Direktwahl ist, wer

  • nichtdeutscher Unionsbürger ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Ober-Ramstadt seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.



Antragsmöglichkeiten, Fristen und Wahlsystem


  • Antragsmöglichkeiten

    Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

    An der Briefwahl in der Stadt Ober-Ramstadt können alle wahlberechtigten Personen mit Hauptwohnsitz
    in Ober-Ramstadt
    teilnehmen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.


    Online-Wahlscheinantrag

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) kann die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt Ober-Ramstadt mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Der Antrag wird rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) freigeschaltet.


    Wahlbenachrichtigungskarte

    Es besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
    Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.


    Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform, per Fax oder elektronisch per E-Mail an wahlen@ober-ramstadt.de. 
    Antragstellende müssen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die komplette Wohnanschrift, idealerweise die Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angeben


    Persönliche Antragstellung im Wahlamt

    Im Wahlamt der Stadt Ober-Ramstadt können zu Beginn der Briefwahl (etwa sechs Wochen vor dem Wahltag) die Briefwahlunterlagen persönlich, direkt vor Ort beantragt und mitgenommen werden.
    Die Stimme kann auch direkt im Rathaus abgegeben werden. Es stehen Wahlkabinen und eine Urne hierfür bereit.

    Wir bitten um Verständnis, dass eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht


    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen.
    Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.


  • Antragsfrist und Versand


    Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden.

    Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

    Das Wahlamt ist samstags vor der Wahl von 10:00 bis 12:00 Uhr für diese Fälle besetzt.

    Die Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, auch in das Ausland versendet.
    Der Wahlbrief muss jedoch bis spätestens am Wahlsonntag, 18:00, Uhr im Wahlamt vorliegen.
    Die Postlaufzeiten sind hierbei zur berücksichtigen.


  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist möglich. Hier benötigen Sie einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann über den Online-Wahlscheinantrag beantragt werden.

    Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.

    Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird in der Wahlbenachrichtigung dargestellt. Diese wird an alle Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt.


  • Wahlsystem Bürgermeister-Direktwahl


    Die Direktwahlen finden alle sechs Jahre statt, wenn die Amtszeit des Bürgermeisters abläuft. Die Wahlen finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt.

    Findet zeitnah eine überregionale Wahl oder eine Kommunalwahl statt, besteht die Möglichkeit, sie mit einer solchen zusammenzufassen. Den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl sowie die Zusammenlegung mit einer anderen Wahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft, hier die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ober-Ramstadt.


    Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat.

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.

    Ist nur eine bewerbende Person zur Wahl zugelassen und erhält diese nicht die Mehrheit der gültigen Stimmen, ist das Wahlverfahren vollständig zu wiederholen.

Ergebnisse der Bürgermeister-Direktwahl am 6. März 2016


Rechtliche Grundlagen