Modauhalle

Modauhalle

Reservierungen ausschließlich für Termine ab 01.03.2023 möglich


Aufgrund der hohen Anzahl an bestehenden Reservierungen und Anfragen sind aktuell nur Termine nach dem 01.03.2023 unter Vorbehalt, Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Achtung der „wichtigen Hinweise zur Corona-Pandemie“ reservierbar.
Wir bitten um Verständnis.

Wichtige Hinweise

  • Die Nutzung wird unter der Auflage gestattet, dass der Nutzer die geltenden Verordnungen und Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt.
  • Der Veranstalter hat sich über diese Verordnungen eigenverantwortlich zu informieren und haftet für entsprechende Umsetzung.
  • Falls ein Hygienekonzept entsprechend der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Rechtslage erforderlich ist, ist dieses unaufgefordert einzureichen.

Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske.

Kapazität


Beschränkte Kapazität: Anzahl der Personen in den Räumlichkeiten wird entsprechend der geltenden Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gestattet.

Ganzjährige Vermietung an


  • Privatpersonen nur Vielphonraum
  • Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichen oder gemeinnützigem Zweck
  • Gewerbetreibende


Zu Organisationen zählen:

  • Vereine
  • Gesellschaften
  • Stiftungen
  • Schulen
  • Verbände
  • sonstige Organisationen wie Kirchen oder Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Halle der Modauhalle ist nicht für private Veranstaltungen anmietbar.
Einzig der Vielphonraum kann für private Feierlichkeiten angemietet werden.

Wichtige Informationen


Bei der Vermietung sind in Ober-Ramstadt wohnhafte Personen vorrangig nutzungsberechtigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Ober-Ramstadt (oder Stadtteil) wohnen müssen, um Wochenend- oder Feiertagstermine länger als vier Wochen vorher reservieren zu können. Für nicht ortsansässige Interessenten können wir diese Termine nur anbieten, wenn sie kurzfristig frei sind.

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt beinhaltet verpflichtende Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren, Benutzungsgebühren und -regeln.



Was gibt es vor Ort?


Gebäude

  • Halle mit Foyer
  • Vielphonraum (bestuhlbarer Gastraum) mit Küche anmietbar
  • Nutzung der separaten Küche ist kostenpflichtig
  • Barrierefreie Toiletten
  • Außengelände nur auf Anfrage nutzbar


Daten und Fakten

  • Halle: 405 m²
  • Vielphonraum: 86 m²
  • Foyer: 86 m²


Geschirr

  • Tische und Stühle für maximal 360 Personen
  • Geschirr einschließlich Kaffeegeschirr, Gläser (Saft) bis maximal 60 Personen
  • Bei größeren Veranstaltungen muss das Geschirrmobil der Stadt Ober-Ramstadt gemietet werden

Die Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben.
Die Küche muss sich in einem  sauberem Zustand befinden.

Wie kann ich die Einrichtung anmieten/reservieren?


Eine Antragstellung muss frühzeitig erfolgen, spätestens drei Monate vor dem Anmietungstag.

  • Einreichung notwendiger Unterlagen
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung


Notwendige Unterlagen

  • Schriftlich ausgefülltes Formular der Stadt Ober-Ramstadt
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflicht
  • Für Privatpersonen der Nachweis einer für das Mietverhältnis bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • Für Organisationen: Haftpflichtversicherung und bei Gemeinnützigkeit Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Für Gewerbetreibende: Nennung von Eintrittsgeldern und Einnahmen (Standgeld, Essens- oder Getränkeverkauf)

Es wird nur das aktuelle Formular der Stadt Ober-Ramstadt akzeptiert.

Antragsformulare der Stadt Ober-Ramstadt


Antragsformular für Organisationen, Vereine und Unternehmen


Antragsformular für Privatpersonen



Verpflichtende Angaben sind:

  • Nutzungszweck
  • Belegungszeiten (mit Auf- und Abbauzeitraum)
  • Nennung einer Aufsichtsperson

Bitte Veranstaltungsdatum und Belegungszeiten (inklusive Auf- und Abbautag) bei Antragstellung angeben.

Weitere Fragen?

  • Was benötige ich noch vor Ort?

    • Zapfanlage
    • Müllsäcke
    • Stehtische
    • Toilettenpapier
    • Hand- und Geschirrtücher
    • Küchenrolle
    • Brotmesser
    • Tortenheber
    • Salatbestecke
  • Was kostet mich die Einrichtung?

    Privatpersonen können pro Veranstaltungstag für die Gaststätte mit 80 Euro rechnen.
    Bei einer Küchennutzung werden 25 Euro berechnet.

    Aufgrund der Diversität der Veranstaltungstypen sind Preise und Sonderaufwände, Leistungen oder Personalaufwand der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

  • Was ist nicht erlaubt?

    • Beschädigungen jeglicher Art
    • Keine Rücksichtnahme gegenüber Anwohnenden
    • Hohe Lautstärke
    • Rauchen in allen Einrichtungen
    • Zelten und Übernachtungen
    • Offene Feuer und Feuerwerkskörper

     

    Die Benutzungsregeln sind aus der Benutzung- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen ersichtlich. Vor Antragstellung sind diese zu lesen.

  • Für wen ist die Einrichtung nicht anmietbar?

    Juristische oder natürliche Personen, die rechtsextreme, rassistische und antidemokratische Tendenzen verfolgen, insbesondere die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich machen, Symbole verwenden, die im Geist verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwenden oder verbreiten, sind von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen und damit nicht nutzungsberechtigt.

  • Bis wann muss ich bezahlen?

    Die Benutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Genehmigungsbescheides zu zahlen.

  • Was kostet es mich eine Veranstaltung abzusagen?

    Mit einer Absage der Veranstaltung fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

    Zwischen dem Tag des Nutzungsbeginns und
    der Absage der Nutzung

    Zu zahlende Rücktrittsgebühr

    liegen weniger als 15 Kalendertage:

    100 % der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als, 15 aber weniger als 30 Kalendertage:

    50 % der Benutzungsgebühr

    liegen mehr als, 30 aber weniger als 45 Kalendertage:

    25 % der Benutzungsgebühr

     

  • Wie erhalte ich meine Genehmigung?

    Eine Genehmigung erfolgt schriftlich per Post zeitnah vor der Veranstaltung. Hierfür müssen alle Unterlagen der Stadtverwaltung vorliegen.

    Die Einrichtung muss spätestens 14 Tage vor dem Nutzungszeitraum bezahlt sein. Bei der Nutzung entstehende, weitere Kosten (fehlende Reinigung, Verlust des Schlüssels oder ähnliches) werden nach Überlassung der Einrichtung erhoben. Einen Überblick über diese Gebühren sind der Benutzungs- und Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen der Stadt Ober-Ramstadt zu entnehmen.

    Ablehnungsgründe für eine Überlassung sind der Benutzungs- und Gebührensatzung zu entnehmen.

Übergabe der Einrichtung


  • Übernahme nach Vereinbarung
  • Rückgabe nach Vereinbarung