Veranstaltungsorte

Anmietung städtischer Einrichtungen


Privatveranstaltungen

z. B. Geburtstagsfeiern

Gewerbetreibende

Gewerbliche Nutzung sind insbesondere auch Veranstaltungen bei denen Eintrittsgelder verlangt werden



Organisationen

Organisationen müssen einen kulturellen, gesellschaftlichen, gemeinnützigen oder politischen Zweck besitzen.

Sporthallen und Freianlagen

Nutzung nur durch örtliche Vereine oder Schulen für Übungs- oder Trainingsstunden

Kontakt


Keine Abteilungen gefunden.

Rechtsgrundlagen