Frauen- und Gleichstellungsbüro
Dafür stehen wir:
Im Einklang mit dem Grundgesetz arbeitet die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als Interessenvertretung für Frauen daran, dass Gleichberechtigung und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern eine messbare gesellschaftliche Realität wird. Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten umfasst Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen, (Erst-) Beratung in persönlichen Notlagen, Initiierung von Maßnahmen bei Gewalt gegen Frauen sowie die Vermittlung an Fachberatungsstellen. Jede Frau und jedes Mädchen kann sich mit ihrer individuellen Frage- oder Problemstellung an das städtische Frauen- und Gleichstellungsbüro wenden.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Aufgabenschwerpunkte
Bewusstseinsbildung und Beratung zu folgenden Themen:
- Gleichberechtigung
- Gender Main Streaming
- Wiedereinstieg in den Beruf
- Existenzsicherung
- Trennung/Scheidung
- Stalking
- (Häusliche) Gewalt
- Angebote für Personen mit Fluchterfahrung
- Interkulturelle Angebote und Projekte
- Vernetzung, Unterstützung und Beratung der Frauengruppen
- Förderung der lokalen Frauen- und Familienpolitik
Zusammenarbeit zum Thema Frauen und Gleichstellung
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte arbeitet eng vernetzt mit dem Büro für Chancengleichheit sowie den Arbeitsgemeinschaften der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Die Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (HGO) vertritt die Interessen der Frauen in der Frauenkommission des Landkreises.
Auch die Mitarbeit und Durchführung gemeinsamer, landkreisweiter Projekte wie
- Equal Pay Day
- Weltfrauentag
- Ausstellungen
- Dagmar-Morgan-Preis
- Runde Tische zu Frauenpolitischen Themen
- Benefizlauf Weiterleben e. V.
- Fortbildungsveranstaltungen
- und vieles mehr.
Die Netzwerkarbeit mit frauenpolitisch wichtigen Gruppen und Einrichtungen gehören zu den Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Projekte
Warum gibt es Frauenbeauftragte?
Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann entsprechend Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG) und zum Abbau der Diskriminierungen haben alle hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden nach § 4b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und dem Hessischen Gesetz zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen (HGlG) Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen einzurichten.
In den meisten Kommunen und Landkreisen wurde dieser Aufgabe durch die Bestellung einer Frauenbeauftragten entsprochen.
Die Frauenbeauftragten setzen sich für die Interessen der Frauen und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen ein.
Die Tätigkeit der Frauenbeauftragten beruht auf dem § 4b der Hessischen Gemeindeordnung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dessen Artikel 3 Abs. 2 lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“
Trotzdem sind Frauen noch immer in vielen gesellschaftlichen Bereichen benachteiligt:
- Frauen sind häufiger von Erwerbslosigkeit betroffen als Männer
- Frauen tragen immer noch die Hauptlast der Hausarbeit, Kindererziehung und pflegebedürftiger Angehöriger
- Obwohl Mädchen in der Regel bessere Schulabschlüsse erzielen, haben sie es schwerer einen qualifizierten Ausbildungsplatz zu finden
- Frauen sind in Führungspositionen, im öffentlichen Leben und politischen Gremien unterrepräsentiert
- Frauen werden im Beruf häufig schlechter bezahlt und seltener befördert
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist allgegenwärtig und Ausdruck ihrer Missachtung und gesellschaftlichen Benachteiligung
- Frauen, die sich für andere Lebensformen entscheiden und nicht die traditionelle Rolle als Frau übernehmen, werden besonders diskriminiert
- Armut ist weiblich, d. h. überproportional viele Frauen leben unterhalb der Armutsgrenze
Beratung
Anlaufstelle für alleinerziehende Eltern
Im Landkreis leben rund 21 Prozent aller minderjährigen Kinder, das sind etwa 11.000 Stück, mit nur einem Elternteil im Haushalt. Alleinerziehende sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Viele der bestehenden Hilfsangebote sind den Betroffenen häufig nicht bekannt. Mit diesem Beratungsangebot bieten wir einen unkomplizierten und ortsnahen Zugang, den Alleinerziehende in allen Fragen, ihre Lebens- und Arbeitsperspektive betreffend, und mit ihren jeweiligen Bedürfnissen und Belangen nutzen können. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Terminvereinbarungen bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.