Sportstätten

Sportanlagen und Hallen

Wichtige Hinweise


  • Die Nutzung wird unter der Auflage gestattet, dass der Nutzer die geltenden Verordnungen und Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt.
  • Der Veranstalter hat sich über diese Verordnungen eigenverantwortlich zu informieren und haftet für entsprechende Umsetzung.
  • Falls ein Hygienekonzept entsprechend der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Rechtslage erforderlich ist, ist dieses unaufgefordert einzureichen.

Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske.


Die Benutzung der Sportanlagen bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadtverwaltung.  Die Erlaubnis steht immer unter dem Vorbehalt des jederzeitigen teilweisen oder vollständigen Widerrufs aus wichtigem Grund.

Abweichungen, insbesondere der Austausch von Benutzungszeiten, bedürfen der
Zustimmung der Stadtverwaltung.

Hallen


Ballsporthalle Dieselstraße

Dieselstraße 7

64372 Ober-Ramstadt

  • Kapazität: Teleskop-Tribüne für 150 Personen
  • Räumlichkeiten: Drei Spielfelder, Foyer mit Bistro
  • Barrierefreier Zugang

Weitere Trainingsorte


Sportgelände und Außenanlagen


Sportgelände „In der Aue" Ober-Ramstadt

Steinackerstraße 76

64372 Ober-Ramstadt


  • Großspielfeld Rasenplatz
  • Kleinspielfeld Rasenplatz
  • Bolzplatz
  • Tennenrundlaufbahn 400 Meter
  • Weitsprunganlage
  • Kugelstoßring


Schulsport- und Trainingsanlage an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule

An der Sporthalle

64372 Ober-Ramstadt

  • Großspielfeld Kunstrasenplatz
  • Basketballfeld
  • Tartanrundlaufbahn 400 Meter
  • Zwei Weitsprunganlagen
  • Hochsprunganlage
  • Sperrwurfanlage
  • Drei Kugelstoßringe


Zum Vergrößern anklicken.


Sportgelände Stadtteil Modau

Am Lohberg 49

64372 Ober-Ramstadt

  • Großspielfeld Kunstrasenplatz
  • Großspielfeld Rasenplatz
  • Kleinspielfeld Rasenplatz
  • Beachvolleyballanlage


Sportgelände Stadtteil Rohrbach

Außerhalb 3

64372 Ober-Ramstadt

  • Großspielfeld Rasenplatz
  • Spielfeld Hartplatz
  • Halle und separater gewerblicher Gaststätte
  • Foyer mit Zugang zur Gaststätte und Halle
  • Barrierefreie Toiletten
  • Außengelände nur auf Anfrage nutzbar
  • Wer ist als Aufsichtsperson zu nennen?

    Die überlassenen Sportanlagen dürfen nur betreten werden, wenn die vom
    Antragssteller benannte volljährige Aufsichtsperson anwesend ist.

    Der Antragsteller und die Aufsichtsperson sind gegenüber der Stadt Ober-Ramstadt für die
    Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich; sie haben für die Beachtung der
    Benutzungsordnung zu sorgen.

  • Was muss ich bei Erlaubnisstellung beachten?

    Der Antragstellende oder die von ihm benannte Aufsichtsperson ist verpflichtet, sämtliche überlassene Sportanlagen (d. h. inklusive der Einrichtungsgegenstände, Geräte, Zufahrten,
    Parkplätze) jeweils vor der Benutzung und sodann fortwährend während der Nutzung auf
    ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Verkehrssicherheit für den vorgesehenen
    Verwendungszweck zu überprüfen.

    Der Antragstellende oder die von ihm benannte Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass
    schadhafte Anlagen, Räume, Geräte und dergleichen nicht benutzt werden.

    Der Antragstellende übernimmt für die Dauer der Nutzung die der Stadt Ober-Ramstadt als
    Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht.

    Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass ständig Personen anwesend sind, die aufgrund
    entsprechender Ausbildung in der Lage sind, erste Hilfe zu leisten. Er hat für einen
    ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen.

  • Wie erhalte ich meine Genehmigung?

    Eine Genehmigung erfolgt schriftlich und mit Vorhandensein aller Unterlagen.